Wohnen und Leben

Die Urheberrechtsreform - Was man wissen sollte

6 Mar, 2019

Die Urheberrechtsreform - Was man wissen sollte !

Die Urheberrechtsreform schlägt schon seit fast 2 Jahren Wellen. Aber warum ? Alles was man wissen sollte finden Sie hier !

Die Urheberrechtsreform - Was man wissen sollte !

Die geplante Urheberrechtsreform der Europäischen Union sorgt nun bereits seit beinahe zwei Jahren für Schlagzeilen innerhalb und außerhalb des Internets. Das Ziel der EU ist es, durch eine Reihe von neuen Richtlinien eine Gesetzesvorlage in den Ländern zu schaffen, mit der die Harmonisierung des Urheberrechts erreicht werden soll. Bisher sind die verschiedenen Gesetzgebungen von Land zu Land unterschiedlich - ein Zustand, der besonders in Hinblick auf die digitale Entwicklung rechtliche Probleme mit sich gebracht hat.

Während grundlegende Eckpfeiler der Reform nicht in der Kritik stehen, beschäftigen sich Befürworter und Kritiker vor allem mit den sogenannten Artikeln 11 und 13. Dabei geht es darum, wie in der Zukunft sichergestellt werden kann, dass digitale Inhalte im Netz geschützt werden können. Durch eine Umkehr der Haftung von den Nutzern auf die Plattformen könnte es nach der Ansicht der Kritiker eine Notwendigkeit geben, dass sogenannte Filter für den Upload eingesetzt werden. Aufgrund der technischen Entwicklung in diesem Bereich ist eine tatsächliche und praxisfreundliche Umsetzung aber bisher eher unwahrscheinlich.


 

Worum geht es in der neuen Richtlinie der EU?

 

Urheberrecht ist wichtig !
 

Es ist keine neue Entwicklung, dass die Gesetzgeber versuchen, die gesellschaftlichen und verbrauchertechnischen Verschiebungen durch das Internet mit neuen Gesetzen zu ordnen. Dabei geht es zumeist um die digitalen und virtuellen Inhalte. Schon vor einigen Jahren wurde in Deutschland beispielsweise das Leistungsschutzrecht geschaffen, das dafür sorgen sollte, dass Aggegatoren von Nachrichten - zumeist Suchmaschinen - eine entsprechende Lizenz für die Nutzung von journalistischen Inhalten zahlen müssen. Ansonsten dürfte man sich nur noch auf das Zitatrecht berufen. Auch sonst hat die EU in den vergangenen Jahren mehrere Versuche unternommen, im Bereich des digitalen Raums durch neue Gesetzgebungen für klare Verhältnisse zu sorgen.

Die neue Urheberrechtsreform der Europäischen Union verpackt zu diesem Zweck gleich mehrere Maßnahmen in sein Gesetz. Ein großer Teil der Gesetze ist dabei nicht Teil der Diskussion. Es geht hierbei vor allem um die europäische Zusammenarbeit bei digitalen Inhalten, um die Erhaltung von Kulturerbe mit der Hilfe entsprechender Speicherung und eine grundlegende Harmonisierung der Gesetzgebung. Bisher war es üblich, dass sich Urheberrechte innerhalb der Union voneinander unterscheiden konnten. Dies soll nach der Reform nicht mehr der Fall sein.

Die wohl größten Streitpunkte in der Debatte über das neue Urheberrecht werden durch die Artikel 11 und Artikel 13 der Reform ausgelöst. Dabei handelt es sich bei Nummer 11 um das bereits erwähnte Leistungsschutzrecht. Von Kritikern wird es auch "Linksteuer" genannt, da die entsprechenden Seiten, die News von anderen Portalen wiedergeben, dafür eine Lizenz benötigen. Bei Artikel 13 handelt es sich um eine Richtlinie, die dafür sorgt, das die Plattformen in die Verantwortung genommen werden. Künftig sollen sie haftbar sein, wenn ihre Benutzer etwaigen Content hochladen, der dem Urheberrecht unterliegt. Dies könnte nach der Ansicht der Kritiker dazu führen, dass diese Seiten Filter einrichten müssen, um selbst eine Rechtssicherheit zu haben. Es wird eine vorauseilende Zensur befürchtet.

 

Gibt es eine generelle Notwendigkeit für eine Reform?

Während sich die Kritiker vor allem mit einzelnen Stellen der Richtlinie beschäftigen, gibt es eigentlich einen Konsens darüber, dass das Gesetz in seiner Grundform nötig ist. Bisher gibt es für die Kreativen, für Wertschaffende, für Journalisten und für Verlage keine europäische Möglichkeit, gesetzlich für ihre Arbeiten entlohnt zu werden. Eine solche Reform würde die Basis dafür legen, dass in der Zukunft die entsprechenden Personen, die solche Werke erstellen, am Ende auch dafür entlohnt werden können. So zumindest in der Theorie.

Das Problem sind die verschiedenen Interessen und die technische Umsetzung. Viele der geplanten Ansätze sind nur dann nutzbar, wenn die großen Unternehmen dahinter mitziehen. Bereits jetzt haben einige der Konzerne angekündigt, dass sie Teile ihrer Funktionen in Europa überdenken werden, wenn die entsprechende Gesetzesgebung verabschiedet wird. Allerdings ist es wichtig festzuhalten, dass eine generelle Harmonisierung der Urheberrechte innerhalb der EU von hoher Bedeutung ist. Nur so wird ein Rahmen der Rechtssicherheit geschaffen.

 

Die Probleme mit Artikel 11 - dem Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht ist aus Deutschland bereits bekannt. Hier wurde es nach heftigem Ringen und deutlichem Widerstand der Netzpolitiker und der zu dieser Zeit noch aktiveren Piratenpartei verabschiedet. Es sollen vor allem die Verlage gewesen sein, die auf diese Gesetzgebung bestanden haben. Das Problem sind dabei die Snippets, die von Google und anderen Diensten genutzt werden. Bei der Auslese für Google News werden die Überschriften übernommen. Zu der damaligen Zeit gab es auch noch kurze Beschreibungen, in denen die Inhalte der Artikel ersichtlich waren.

Laut der Argumentation der Befürworter dieser Gesetzgebung in Europa gehen den Verlagen und somit auch den Journalisten Einnahmen durch diese Praxis verloren. Die Benutzer haben nicht mehr die Notwendigkeit, auf die Webseiten der Zeitungen zu klicken, sondern sie erhalten alle relevanten Informationen direkt in der Übersicht von Google. Da eine Online-Präsenz aber nur dann Geld generiert, wenn ein Klick auf die Seite erfolgt und entsprechende Werbeeinnahmen fließen können, soll diese Praxis nun eingeschränkt werden.

Werbeeinnahmen entstehen nur mit einem Klick auf die Seite
 

Dieses Gesetz zielt besonders auf Facebook und Google ab, die bisher mit den Inhalten anderer hohe Sichtbarkeit erzeugt haben. Kritiker sehen dahinter eine Linksteuer. Die Unternehmen sollen gezwungen werden, Lizenzen dafür zu bezahlen, dass sie die Inhalte verlinken. Die Suchmaschinen selbst argumentieren, dass sie den Webseiten einen Dienst anbieten, da sie ihre Sichtbarkeit erhöhen und Besucher vermitteln. Darüber hinaus hat ein ähnliches Gesetz in Spanien bereits für einige Probleme gesorgt:

  • Google hat aufgehört populäre Verlage und deren Inhalte zu listen. Große Mengen der Klicks sind daher verschwunden.
  • Es wurden vermehrt unseriöse Inhalte verbreitet, da diese kein Interesse an den Lizenzen wohl aber an einer starken Verbreitung hatten.
  • Besonders kleine Unternehmen wurden durch den Ausschluss aus den Suchmaschinen eines der wichtigsten Mittel für die Steigerung der Bekanntheit beraubt.

  •  

Eine sinnvolle Umsetzung des Leistungsschutzrechts ist nicht sicher. Darüber hinaus haben Unternehmen wie Google bereits angekündigt, dass sie Dienste wie Google News für den europäischen Raum einstellen könnten, wenn die Reform in dieser Form verabschiedet werden würde.

 

Artikel 13 - Plattformen und die neuen Uploadfilter

Komplette Zensur von z.B. YouTube duch Artikel 13 ?




Die größte Kritik bezieht sich auf diesen Artikel. Grob gesagt sieht dieser Artikel vor, dass Medien nur noch veröffentlicht werden dürfen, wenn eine Lizenz durch den Urheber vorhanden ist. Das gilt für Musik, für Filme, für Videos und eigentlich alle digitalen Inhalte, die vorhanden sind. Bisher war es so, dass die Plattformen auf Copright-Ansprüche mit einer Löschung entsprechender Inhalte reagiert haben. Wir der Artikel so wie geplant umgesetzt, wäre eine Plattform wie YouTube aber bereits dann haftbar, wenn der Inhalt überhaupt auf ihrer Seite erscheint.

Der Artikel hat sich im Laufe der Zeit stark verändert. Nach dem ersten Scheitern der Reform wurden neue Ausnahmen eingefügt. Junge und kleine Unternehmen sind weitestgehend ausgeklammert, auch Datenbanken wie Wikipedia wären wohl nicht von der Reform betroffen. Trotzdem bleibt für viele große Plattformen die Frage, wie sie verhindern sollen, dass Nutzer zu ihnen Inhalte hochladen, die geschützt sind. Die Befürchtung ist, dass nur die Nutzung von Uploadfiltern, die entsprechende Medien erkennt, helfen würde, hohe Strafzahlungen zu verhindern. Dazu gibt es die folgenden Sorgen:

  • Lösungen wie Filter sind teuer. Nur große Unternehmen können sich das leisten. Kleine Unternehmen wären abhängig davon, an diesen großen Lösungen teilhaben zu können und dafür bezahlen zu müssen.
  • Die Technik ist noch nicht so weit, dass sie Satire, Parodien oder ähnliche Inhalte von einem geschützten Werk unterscheiden kann. Somit leidet auch das Zitatrecht.
  • Durch eine unsichere Rechtslage bei der Umsetzung könnte das Internet über Jahre in einen Schwebezustand gebracht werden.

Nachdem die Filter offiziell aus dem Text für das Gesetz verschwunden sind, geht es also vor allem um die Frage der technischen Umsetzung. Hier gibt es keinen klaren Weg und es ist unsicher, wie die neue Reform umgesetzt werden soll. Klare Vorstellungen gibt es nicht und somit auch keine Rechtssicherheit für die Plattformen. Google hat auch hier bereits damit gedroht, dass sie bei etwaigen Verstößen einfach ihre Dienste nicht mehr anbieten wird.

 

Befürworter und Kritiker finden keinen Nenner

Die Debatte wird inzwischen mit großer Leidenschaft geführt. Es waren auch die Kritiker, die im vergangenen Jahr dafür gesorgt haben, dass das Gesetz erstmal im Europäischen Parlament gekippt ist und zur Nachverhandlung geschickt werden musste. Auch jetzt sind es vor allem die aktiven Nutzer aus dem Internet, die YouTuber aber auch viele kleine und mittelgroße Unternehmen, die auf die Nicht-Umsetzbarkeit der Gesetze hinweisen. Auf der anderen Seite stehen die Verlage, deren Interessen von Axel Voss von der CDU vertreten werden. Der bekannte Lobbyist ist der Kopf hinter dem Gesicht.

Während die Debatte in Europa vor allem von den nordischen Ländern nicht unterstützt wird, sind es die Regierungen aus Deutschland und Frankreich, die sich am Ende auf einen neuen Entwurf geeinigt haben. Natürlich braucht es dafür noch mehr Unterstützung. Selbst innerhalb der Reihen der Bundesregierung gibt es aber klare Kritik. Diese verweist zum Beispiel darauf, dass Filter im Koalitionsvertrag ausgeschlossen worden sind. Befürworter verweisen aber darauf, dass solche Filter nicht mehr in dem Gesetzesentwurf stehen.

Inzwischen sind es zwei große Lager: Die Verlage und großen Konzerne der Medienindustrie auf der einen Seite und Google mit der Unterstützung vieler kleiner und mittelgroßer kreativer Unternehmen auf der anderen Seite. Auch viele Journalisten stellen den neuen Text in Frage. Es ist nämlich keineswegs gesichert, das sie es am Ende sind, die wirklich von dieser Reform profitieren. Ob und wie die neuen Einnahmen bei den Kreativen ankommen ist angesichts der Erfahrungen mit dem Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien bisher alles andere als gesichert.

Wie geht es weiter mit der EU-Reform?

Bisher ist noch nichts entschieden. Bereits im Jahr 2018 sollte das Gesetz ursprünglich durch das Parlament gebracht werden. Dort wurde es, besonders unter dem Einfluss der grünen Parteien und der Piratenpartei, am Ende aber von einer Mehrheit der Abgeordneten gestoppt. Auch jetzt ist nicht erkennbar, ob es am Ende wirklich zu einer Mehrheit für die Befürworter der Reform reichen wird. Seit der Verabschiedung im Trilog mehren sich die kritischen Stimmen überall in Europa und besonders im Internet ist der Protest laut. Für den 23. März sind in Deutschland und Europa Kundgebungen und Demonstrationen auf den Straßen angekündigt.

Die unterschiedlichen Parteien werden dabei in ihrem Kampf für oder gegen das Gesetz immer deutlicher. Politiker ließen sich schon zu Äußerungen hinreißen, dass die kritischen Stimmen besonders von Bots kommen würden und nichts mit der wahren Meinung der Menschen in den Ländern zu tun haben würden. Auf der anderen Seite drohen Google und andere Konzerne offen damit, dass sie die EU-Länder im Zweifel von den so wichtigen Diensten abschneiden würden, wenn sie am Ende durch das Gesetz Einbußen bei ihrer Arbeitsweise und ihren Umsätzen haben würden.

Deutschland hat aber eine klare Position - zumindest die Regierung. Auch Justizministerin Katarina Barley konnte sich mit ihrer Kritik nicht wesentlich durchsetzen. Bisher ist noch nicht endgültig klar, wann die letzten Verhandlungen rund um den Entwurf beendet sind. Sicher dürfte aber sein, dass es kurz vor den so wichtigen EU-Wahlen zu einer Abstimmung im Parlament kommen wird. Es ist die Frage, wie sich die Abgeordneten unter dem zunehmenden Druck ihrer Wähler entscheiden werden.


 

Autor: A-273169

Sozial Menschen Gesetze

Kategorien