Möchten Sie die bestellte Ware über EU-Grenzen ausführen? Sichern Sie sich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer!
Sie können sich die berechnete Mehrwertsteuer für Ihre creoven-Bestellung von uns erstatten lassen, wenn Sie die Ware aus EU-Ländern ausführen.
Die Ausfuhr-und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke können Sie direkt bei uns herunterladen
Download pdf
Senden Sie dafür folgende Unterlagen fristgerecht, d.h. drei Monaten ab Rechnungsdatum an:
webtotrade GmbH
Käthe Kollwitz Str. 22
04600 Altenburg
Deutschland
Wir benötigen:
- Original-Ausfuhrbescheinigung oder Original-Rechnung, jeweils mit Zollstempel
- Abnehmernachweis: Passkopie oder Handelsregister-Auszug
- Bei Speditionsbeteiligung bis zu 1.000 € Warenwert: Bescheinigung und Abnehmernachweis der Spedition
- Ab 1.000 € Warenwert: elektronische Ausfuhrbescheinigung
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erstatten wir Ihnen die Mehrwertsteuer schnellstmöglich.
Wichtige Hinweise:
Eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Rechnungsempfänger auch die ausführende Person ist!
Um komplizierte Botschaftsgänge zu vermeiden: Als Rechnungsadresse bereits bei der Bestellung die Auslandsadresse eintragen.