Möchten Sie die bestellte Ware über EU-Grenzen ausführen? Sichern Sie sich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer!


Sie können sich die berechnete Mehrwertsteuer für Ihre creoven-Bestellung von uns erstatten lassen, wenn Sie die Ware aus EU-Ländern ausführen.

Die Ausfuhr-und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke können Sie direkt bei uns herunterladen
Download pdf

Senden Sie dafür folgende Unterlagen fristgerecht, d.h. drei Monaten ab Rechnungsdatum an:

webtotrade GmbH
Käthe Kollwitz Str. 22
04600 Altenburg
Deutschland

Wir benötigen:

  • Original-Ausfuhrbescheinigung oder Original-Rechnung, jeweils mit Zollstempel
  • Abnehmernachweis: Passkopie oder Handelsregister-Auszug
  • Bei Speditionsbeteiligung bis zu 1.000 € Warenwert: Bescheinigung und Abnehmernachweis der Spedition
  • Ab 1.000 € Warenwert: elektronische Ausfuhrbescheinigung

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erstatten wir Ihnen die Mehrwertsteuer schnellstmöglich.

Wichtige Hinweise:
Eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Rechnungsempfänger auch die ausführende Person ist!

Um komplizierte Botschaftsgänge zu vermeiden: Als Rechnungsadresse bereits bei der Bestellung die Auslandsadresse eintragen.