Wirtschaft und Soziales

Energetische Sanierung und die Förderungen der KFW

17 Oct, 2022

Was ist die KFW?


Im Jahre 1948 wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) als Förderbank gegründet, um den Wiederaufbau der jungen Bundesrepublik Deutschland mit Finanzierungen zu unterstützen. Mit den Jahren erweiterte sich ihr Tätigkeitsfeld, und heute fördert die Bank besonders Vorhaben, die wirtschaftlich, sozial oder ökologisch sinnvoll erscheinen. Auch für energetische Optimierungen von Gebäuden gibt es Förderprogramme, denn derartige Bauvorhaben verbessern die Wirtschaftlichkeit der Objekte und den Klimaschutz. Die KFW vergibt zinsgünstige Kredite mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss.

 

Was sind KFW Fördermöglichkeiten?


Im Wesentlichen unterstützt die Bankengruppe eine energetische Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahmen. Wird das Haus komplett zu einem KFW-Effizienzhaus umgebaut, bietet die KFW besonders vorteilhafte Konditionen. Als Effizienzhaus bezeichnet die Fachwelt ein Gebäude, das einer bestimmten Klassifizierung entspricht. Je nach durchgeführter Sanierung handelt es sich anschließend um ein energetischen Gebäude, das die Bedingungen für bestimmte Effizienzhaus-Stufen erfüllt. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto weniger an Energie verbraucht die Immobilie.  

Aber auch Einzelmaßnahmen wurden bis 2022 mit Krediten gefördert, wenn zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. In diese Kategorie, die nun vom BAFA bearbeitet wird, gehören unter anderem

  • eine Fassadendämmung oder ein Sonnenschutz
  • die Dachdämmung
  • Deckung der Kellerdecke
  • Erneuerung der Fenster
  • Austausch der Heizung
  • Lüftungsanlage neu einbauen oder ersetzen
  • Photovoltaik-Anlage installieren
  • Solarthermie-Anlage einbauen
      

Förderung von Energieeinsparung: Update zu neuen KFW Fördermöglichkeiten


Ab Juli 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Wirtschaftsminister neu ausgerichtet. Künftig sollten mehr Bürger die Chance auf eine Förderung energetischer Sanierungen erhalten. Allerdings verringerte sich die Höhe der Mittel zum Teil, einige Programme stellte die KFW komplett ein. Die neuen Bedingungen wurden ab dem 28.7.2022 nach und nach wirksam, ein vor dem Termin gestellter Antrag ist von den Streichungen nicht betroffen. Änderungen sind entstanden bei den technischen Mindeststandards, bei den Rahmenbedingungen und den Zuständigkeiten.

 

Dreistufiger Verlauf der Neuordnung


Der interessierte Bauherr sollte beachten, dass die Neuorientierung der Neubauförderung dreistufig vor sich geht. Als ein erster Schritt entstand eine Übergangslösung, die bis Ende 2022 andauert. Das für diese Phase verfügbare Budget in Höhe von einer Milliarde Euro war jedoch bereits im April 2022 vergeben. Die bereits bewilligten Anträge werden noch bearbeitet, neue hingegen abgewiesen.

Mit dem 21.4.2022 begann eine zweite Etappe der Förderung unter dem Namen „Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse“ (EH 40 NH). Die Unterstützung eines Neubaus ist damit nur noch kombiniert möglich mit dem sogenannten „Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen“ (QNB). Das Programm gilt bis zum 31.12.2022.

Der dritte und endgültige Schritt erfolgt dann ab dem Januar 2023 mit einem umfassenden Programm unter der Bezeichnung „Klimafreundliches Bauen“. Zentrale Elemente dieser Phase sind Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Einzelheiten werden noch vom Ministerium bekannt gegeben.

Zur Zeit stellt die KFW aber noch günstige Förderkredite für Wärme und Strom aus einer erneuerbaren Energie zur Verfügung. Dies betrifft den Einbau einer Solar-Anlage, eines Windrads oder Solarspeichers. Interessierte Eigentümer beantragen eine Unterstützung nach dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“.
 

Die Änderungen im Einzelnen und mögliche Alternativen


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt außerdem mit dem 15.8.2022 die Förderung der Einzelmaßnahmen an. Insgesamt sinken die Fördersätze, für Gasheizungen entfallen die Zuschüsse sogar komplett. Neu ist jedoch ein Bonus beim Austausch von Gasheizungen.

Das Ministerium versucht mit der Neuausrichtung der Mittelverwendung einen Förderstopp bei den BEG-Zuschüssen zu verhindern. Mit den begrenzten Haushaltsmitteln wollen die Verantwortlichen möglichst viele Sanierungs-Vorhaben umsetzen.
 

Die BEG-Änderungen 2022 in der Übersicht:
 

  • Keine weiteren Förderungen von Gasheizungen
  • Stattdessen ein neuer Bonus beim Austausch von Gasheizungen. Den entsprechenden Bonus für Öl-, Kohleheizungen sowie Nachtspeicheröfen gibt es weiterhin.
  • Für alle Maßnahmen gelten gekürzte Fördersätze.
  • Erheblich reduzierte Förderung von Biomasse-Heizungen.
  • Keine Unterstützung mehr von Einzelmaßnahmen, die nun vom BAFA bearbeitet werden.
  • Der iSFP-Bonus beim Heizungstausch entfällt.
  • Für die Effizienzhaus-Sanierung gilt dies ebenso.
  • Die Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen entfallen, ausgenommen die „Kreditförderung analog Neubau“.
  • Das Programm „Effizienzhaus 100“ entfällt.

 

Zuständigkeiten bei Einzelmaßnahmen geändert

 

Wenn der Bauherr eine Komplettsanierung durchführen und Fördermittel abrufen will, wendet er sich nach wie vor an die KFW. Kredite für einzelne Maßnahmen sind bei der stattlichen Förderbank künftig nicht mehr möglich, und zwar wegen der geringen Nachfrage. Ab sofort ist für einzelne Projekte wie Dämmung, den Tausch von Türen, Fenstern oder Heizungen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Der Austauschbonus bei Gasheizungen

 

Damit die knappen Bundesmittel für die Sanierungen optimal verwendet werden, muss das Niveau der Sanierungen steigen. Die geförderten Gebäude sollen resistent gegen den Klimawandel sein und dem Ziel des klimaneutralen Wohnungsbestands 2045 entsprechen. Deshalb unter anderem der Austauschbonus für die Gasheizung und der Wegfall der Förderung neuer Gasheizungen.

Dabei entspricht die BEG-Reform dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als neuem Ordnungsrecht. Die Förderung nimmt bereits heute die geplanten gesetzlichen Vorgaben vorweg, insbesondere die Forderung nach einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bei Heizungen in Neu- und Altbauten. Die Regelungen greifen ab 2024.

Beim Austausch einer funktionierenden Kohle-, Öl oder Nachtspeicherheizung gibt es einen Bonus in Höhe von 10 Prozent der Investition. Dies gilt auch für eine entsprechende Gasheizung, wenn sie zur Zeit des Antrags auf Förderung wenigstens seit 20 Jahren in Betrieb war. Bei einer Gasetagenheizung entfällt die Bindung an den Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Nach erfolgtem Austausch darf das Haus nicht mehr mit einer fossilen Energiequelle beheizt werden. Auch darf in der Nähe des Gebäudes kein derartiges Heizen mehr stattfinden.

Grundsätzlich sinken die Fördersätze

Die Förderungen sinken besonders auch deshalb, weil die Politik bei knappen Kassen und begrenzten Mitteln möglichst viele Projekte fördern will. Deshalb gilt eine generelle Minderung der Beträge um fünf bis zehn Prozentpunkte. Bei Einzelmaßnahmen mit maximal förderfähigen Kosten in Höhe von 60 000 Euro betragen sie höchstens nur noch 20 Prozent, bei einer Dämmmaßnahme liegen sie maximal bei 40 Prozent. Komplettsanierungen (bis 150 000 Euro) werden bis zu 25 Prozent gefördert, bei einer Sanierung auf die neue Förderstufe EH 85 sind es ebenfalls 25 Prozent. Bei der Unterstützung einer Biomasse-Heizung fallen die Sätze von 55 auf 20 Prozent, ähnlich wie beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung.

                                
                                    Energetische Sanierung und die Förderungen der KFW
                                
                            Viele Bürger verhalten sich inzwischen umweltbewusst und wollen Energie sparen. Besonders wegen der Umweltkrise bemühen sie sich, auch bei Neubauten oder Sanierungen den energetischen Aspekt in den Vordergrund zu rücken. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) stellt für derartige Projekte eine ganze Reihe von Förderungen zur Verfügung und unterstützt das Energiesparen. Nach den neuen Bestimmungen ab 2022 ist bei einzelnen Baumaßnahmen allerdings das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  (BAFA) zuständig.



Was ist die KFW?



Im Jahre 1948 wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) als Förderbank gegründet, um den Wiederaufbau der jungen Bundesrepublik Deutschland mit Finanzierungen zu unterstützen. Mit den Jahren erweiterte sich ihr Tätigkeitsfeld, und heute fördert die Bank besonders Vorhaben, die wirtschaftlich, sozial oder ökologisch sinnvoll erscheinen. Auch für energetische Optimierungen von Gebäuden gibt es Förderprogramme, denn derartige Bauvorhaben verbessern die Wirtschaftlichkeit der Objekte und den Klimaschutz. Die KFW vergibt zinsgünstige Kredite mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss.



Was sind KFW Fördermöglichkeiten?



Im Wesentlichen unterstützt die Bankengruppe eine energetische Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahmen. Wird das Haus komplett zu einem KFW-Effizienzhaus umgebaut, bietet die KFW besonders vorteilhafte Konditionen. Als Effizienzhaus bezeichnet die Fachwelt ein Gebäude, das einer bestimmten Klassifizierung entspricht. Je nach durchgeführter Sanierung handelt es sich anschließend um ein energetischen Gebäude, das die Bedingungen für bestimmte Effizienzhaus-Stufen erfüllt. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto weniger an Energie verbraucht die Immobilie.  



Aber auch Einzelmaßnahmen wurden bis 2022 mit Krediten gefördert, wenn zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. In diese Kategorie, die nun vom BAFA bearbeitet wird, gehören unter anderem



eine Fassadendämmung oder ein Sonnenschutz



die Dachdämmung



Deckung der Kellerdecke



Erneuerung der Fenster



Austausch der Heizung



Lüftungsanlage neu einbauen oder ersetzen



Photovoltaik-Anlage installieren



Solarthermie-Anlage einbauen







Förderung von Energieeinsparung: Update zu neuen KFW Fördermöglichkeiten



Ab Juli 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Wirtschaftsminister neu ausgerichtet. Künftig sollten mehr Bürger die Chance auf eine Förderung energetischer Sanierungen erhalten. Allerdings verringerte sich die Höhe der Mittel zum Teil, einige Programme stellte die KFW komplett ein. Die neuen Bedingungen wurden ab dem 28.7.2022 nach und nach wirksam, ein vor dem Termin gestellter Antrag ist von den Streichungen nicht betroffen. Änderungen sind entstanden bei den technischen Mindeststandards, bei den Rahmenbedingungen und den Zuständigkeiten. 



Dreistufiger Verlauf der Neuordnung



Der interessierte Bauherr sollte beachten, dass die Neuorientierung der Neubauförderung dreistufig vor sich geht. Als ein erster Schritt entstand eine Übergangslösung, die bis Ende 2022 andauert. Das für diese Phase verfügbare Budget in Höhe von einer Milliarde Euro war jedoch bereits im April 2022 vergeben. Die bereits bewilligten Anträge werden noch bearbeitet, neue hingegen abgewiesen.



Mit dem 21.4.2022 begann eine zweite Etappe der Förderung unter dem Namen „Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse“ (EH 40 NH). Die Unterstützung eines Neubaus ist damit nur noch kombiniert möglich mit dem sogenannten „Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen“ (QNB). Das Programm gilt bis zum 31.12.2022.



Der dritte und endgültige Schritt erfolgt dann ab dem Januar 2023 mit einem umfassenden Programm unter der Bezeichnung „Klimafreundliches Bauen“. Zentrale Elemente dieser Phase sind Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Einzelheiten werden noch vom Ministerium bekannt gegeben.



Zur Zeit stellt die KFW aber noch günstige Förderkredite für Wärme und Strom aus einer erneuerbaren Energie zur Verfügung. Dies betrifft den Einbau einer Solar-Anlage, eines Windrads oder Solarspeichers. Interessierte Eigentümer beantragen eine Unterstützung nach dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“.



Die Änderungen im Einzelnen und mögliche Alternativen



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt außerdem mit dem 15.8.2022 die Förderung der Einzelmaßnahmen an. Insgesamt sinken die Fördersätze, für Gasheizungen entfallen die Zuschüsse sogar komplett. Neu ist jedoch ein Bonus beim Austausch von Gasheizungen.



Das Ministerium versucht mit der Neuausrichtung der Mittelverwendung einen Förderstopp bei den BEG-Zuschüssen zu verhindern. Mit den begrenzten Haushaltsmitteln wollen die Verantwortlichen möglichst viele Sanierungs-Vorhaben umsetzen.



Die BEG-Änderungen 2022 in der Übersicht:



Keine weiteren Förderungen von Gasheizungen



Stattdessen ein neuer Bonus beim Austausch von Gasheizungen. Den entsprechenden Bonus für Öl-, Kohleheizungen sowie Nachtspeicheröfen gibt es weiterhin.



Für alle Maßnahmen gelten gekürzte Fördersätze.



Erheblich reduzierte Förderung von Biomasse-Heizungen.



Keine Unterstützung mehr von Einzelmaßnahmen, die nun vom BAFA bearbeitet werden.



Der iSFP-Bonus beim Heizungstausch entfällt.



Für die Effizienzhaus-Sanierung gilt dies ebenso.



Die Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen entfallen, ausgenommen die „Kreditförderung analog Neubau“.



Das Programm „Effizienzhaus 100“ entfällt.







Zuständigkeiten bei Einzelmaßnahmen geändert



Wenn der Bauherr eine Komplettsanierung durchführen und Fördermittel abrufen will, wendet er sich nach wie vor an die KFW. Kredite für einzelne Maßnahmen sind bei der stattlichen Förderbank künftig nicht mehr möglich, und zwar wegen der geringen Nachfrage. Ab sofort ist für einzelne Projekte wie Dämmung, den Tausch von Türen, Fenstern oder Heizungen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.



Der Austauschbonus bei Gasheizungen



Damit die knappen Bundesmittel für die Sanierungen optimal verwendet werden,  muss das Niveau der Sanierungen steigen. Die geförderten Gebäude sollen resistent gegen den Klimawandel sein und dem Ziel des klimaneutralen Wohnungsbestands 2045 entsprechen. Deshalb unter anderem der Austauschbonus für die Gasheizung und der Wegfall der Förderung neuer Gasheizungen.



Dabei entspricht die BEG-Reform dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als neuem Ordnungsrecht. Die Förderung nimmt bereits heute die geplanten gesetzlichen Vorgaben vorweg, insbesondere die Forderung nach einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bei Heizungen in Neu- und Altbauten. Die Regelungen greifen ab 2024.



Beim Austausch einer funktionierenden Kohle-, Öl oder Nachtspeicherheizung gibt es einen Bonus in Höhe von 10 Prozent der Investition. Dies gilt auch für eine entsprechende Gasheizung, wenn sie zur Zeit des Antrags auf Förderung wenigstens seit 20 Jahren in Betrieb war. Bei einer Gasetagenheizung entfällt die Bindung an den Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Nach erfolgtem Austausch darf das Haus nicht mehr mit einer fossilen Energiequelle beheizt werden. Auch darf in der Nähe des Gebäudes kein derartiges Heizen mehr stattfinden.



Grundsätzlich sinken die Fördersätze



Die Förderungen sinken besonders auch deshalb, weil die Politik bei knappen Kassen und begrenzten Mitteln möglichst viele Projekte fördern will. Deshalb gilt eine generelle Minderung der Beträge um fünf bis zehn Prozentpunkte. Bei Einzelmaßnahmen mit maximal förderfähigen Kosten  in Höhe von 60 000 Euro betragen sie höchstens nur noch 20 Prozent, bei einer Dämmmaßnahme liegen sie maximal bei 40 Prozent. Komplettsanierungen (bis 150 000 Euro) werden bis zu 25 Prozent gefördert, bei einer Sanierung auf die neue Förderstufe EH 85 sind es ebenfalls 25 Prozent. Bei der Unterstützung einer Biomasse-Heizung fallen die Sätze von 55 auf 20 Prozent, ähnlich wie beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung.                       
Energetische Sanierung und die Förderungen der KFW
Viele Bürger verhalten sich inzwischen umweltbewusst und wollen Energie sparen. Besonders wegen der Umweltkrise bemühen sie sich, auch bei Neubauten oder Sanierungen den energetischen Aspekt in den Vordergrund zu rücken. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) stellt für derartige Projekte eine ganze Reihe von Förderungen zur Verfügung und unterstützt das Energiesparen. Nach den neuen Bestimmungen ab 2022 ist bei einzelnen Baumaßnahmen allerdings das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Was ist die KFW?

Im Jahre 1948 wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) als Förderbank gegründet, um den Wiederaufbau der jungen Bundesrepublik Deutschland mit Finanzierungen zu unterstützen. Mit den Jahren erweiterte sich ihr Tätigkeitsfeld, und heute fördert die Bank besonders Vorhaben, die wirtschaftlich, sozial oder ökologisch sinnvoll erscheinen. Auch für energetische Optimierungen von Gebäuden gibt es Förderprogramme, denn derartige Bauvorhaben verbessern die Wirtschaftlichkeit der Objekte und den Klimaschutz. Die KFW vergibt zinsgünstige Kredite mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss.

Was sind KFW Fördermöglichkeiten?

Im Wesentlichen unterstützt die Bankengruppe eine energetische Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahmen. Wird das Haus komplett zu einem KFW-Effizienzhaus umgebaut, bietet die KFW besonders vorteilhafte Konditionen. Als Effizienzhaus bezeichnet die Fachwelt ein Gebäude, das einer bestimmten Klassifizierung entspricht. Je nach durchgeführter Sanierung handelt es sich anschließend um ein energetischen Gebäude, das die Bedingungen für bestimmte Effizienzhaus-Stufen erfüllt. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto weniger an Energie verbraucht die Immobilie. 

Aber auch Einzelmaßnahmen wurden bis 2022 mit Krediten gefördert, wenn zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. In diese Kategorie, die nun vom BAFA bearbeitet wird, gehören unter anderem

eine Fassadendämmung oder ein Sonnenschutz

die Dachdämmung

Deckung der Kellerdecke

Erneuerung der Fenster

Austausch der Heizung

Lüftungsanlage neu einbauen oder ersetzen

Photovoltaik-Anlage installieren

Solarthermie-Anlage einbauen



Förderung von Energieeinsparung: Update zu neuen KFW Fördermöglichkeiten

Ab Juli 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Wirtschaftsminister neu ausgerichtet. Künftig sollten mehr Bürger die Chance auf eine Förderung energetischer Sanierungen erhalten. Allerdings verringerte sich die Höhe der Mittel zum Teil, einige Programme stellte die KFW komplett ein. Die neuen Bedingungen wurden ab dem 28.7.2022 nach und nach wirksam, ein vor dem Termin gestellter Antrag ist von den Streichungen nicht betroffen. Änderungen sind entstanden bei den technischen Mindeststandards, bei den Rahmenbedingungen und den Zuständigkeiten. 

Dreistufiger Verlauf der Neuordnung

Der interessierte Bauherr sollte beachten, dass die Neuorientierung der Neubauförderung dreistufig vor sich geht. Als ein erster Schritt entstand eine Übergangslösung, die bis Ende 2022 andauert. Das für diese Phase verfügbare Budget in Höhe von einer Milliarde Euro war jedoch bereits im April 2022 vergeben. Die bereits bewilligten Anträge werden noch bearbeitet, neue hingegen abgewiesen.

Mit dem 21.4.2022 begann eine zweite Etappe der Förderung unter dem Namen „Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse“ (EH 40 NH). Die Unterstützung eines Neubaus ist damit nur noch kombiniert möglich mit dem sogenannten „Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen“ (QNB). Das Programm gilt bis zum 31.12.2022.

Der dritte und endgültige Schritt erfolgt dann ab dem Januar 2023 mit einem umfassenden Programm unter der Bezeichnung „Klimafreundliches Bauen“. Zentrale Elemente dieser Phase sind Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Einzelheiten werden noch vom Ministerium bekannt gegeben.

Zur Zeit stellt die KFW aber noch günstige Förderkredite für Wärme und Strom aus einer erneuerbaren Energie zur Verfügung. Dies betrifft den Einbau einer Solar-Anlage, eines Windrads oder Solarspeichers. Interessierte Eigentümer beantragen eine Unterstützung nach dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“.

Die Änderungen im Einzelnen und mögliche Alternativen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt außerdem mit dem 15.8.2022 die Förderung der Einzelmaßnahmen an. Insgesamt sinken die Fördersätze, für Gasheizungen entfallen die Zuschüsse sogar komplett. Neu ist jedoch ein Bonus beim Austausch von Gasheizungen.

Das Ministerium versucht mit der Neuausrichtung der Mittelverwendung einen Förderstopp bei den BEG-Zuschüssen zu verhindern. Mit den begrenzten Haushaltsmitteln wollen die Verantwortlichen möglichst viele Sanierungs-Vorhaben umsetzen.

Die BEG-Änderungen 2022 in der Übersicht:

Keine weiteren Förderungen von Gasheizungen

Stattdessen ein neuer Bonus beim Austausch von Gasheizungen. Den entsprechenden Bonus für Öl-, Kohleheizungen sowie Nachtspeicheröfen gibt es weiterhin.

Für alle Maßnahmen gelten gekürzte Fördersätze.

Erheblich reduzierte Förderung von Biomasse-Heizungen.

Keine Unterstützung mehr von Einzelmaßnahmen, die nun vom BAFA bearbeitet werden.

Der iSFP-Bonus beim Heizungstausch entfällt.

Für die Effizienzhaus-Sanierung gilt dies ebenso.

Die Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen entfallen, ausgenommen die „Kreditförderung analog Neubau“.

Das Programm „Effizienzhaus 100“ entfällt.



Zuständigkeiten bei Einzelmaßnahmen geändert

Wenn der Bauherr eine Komplettsanierung durchführen und Fördermittel abrufen will, wendet er sich nach wie vor an die KFW. Kredite für einzelne Maßnahmen sind bei der stattlichen Förderbank künftig nicht mehr möglich, und zwar wegen der geringen Nachfrage. Ab sofort ist für einzelne Projekte wie Dämmung, den Tausch von Türen, Fenstern oder Heizungen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Der Austauschbonus bei Gasheizungen

Damit die knappen Bundesmittel für die Sanierungen optimal verwendet werden, muss das Niveau der Sanierungen steigen. Die geförderten Gebäude sollen resistent gegen den Klimawandel sein und dem Ziel des klimaneutralen Wohnungsbestands 2045 entsprechen. Deshalb unter anderem der Austauschbonus für die Gasheizung und der Wegfall der Förderung neuer Gasheizungen.

Dabei entspricht die BEG-Reform dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als neuem Ordnungsrecht. Die Förderung nimmt bereits heute die geplanten gesetzlichen Vorgaben vorweg, insbesondere die Forderung nach einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bei Heizungen in Neu- und Altbauten. Die Regelungen greifen ab 2024.

Beim Austausch einer funktionierenden Kohle-, Öl oder Nachtspeicherheizung gibt es einen Bonus in Höhe von 10 Prozent der Investition. Dies gilt auch für eine entsprechende Gasheizung, wenn sie zur Zeit des Antrags auf Förderung wenigstens seit 20 Jahren in Betrieb war. Bei einer Gasetagenheizung entfällt die Bindung an den Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Nach erfolgtem Austausch darf das Haus nicht mehr mit einer fossilen Energiequelle beheizt werden. Auch darf in der Nähe des Gebäudes kein derartiges Heizen mehr stattfinden.

Grundsätzlich sinken die Fördersätze

Die Förderungen sinken besonders auch deshalb, weil die Politik bei knappen Kassen und begrenzten Mitteln möglichst viele Projekte fördern will. Deshalb gilt eine generelle Minderung der Beträge um fünf bis zehn Prozentpunkte. Bei Einzelmaßnahmen mit maximal förderfähigen Kosten in Höhe von 60 000 Euro betragen sie höchstens nur noch 20 Prozent, bei einer Dämmmaßnahme liegen sie maximal bei 40 Prozent. Komplettsanierungen (bis 150 000 Euro) werden bis zu 25 Prozent gefördert, bei einer Sanierung auf die neue Förderstufe EH 85 sind es ebenfalls 25 Prozent. Bei der Unterstützung einer Biomasse-Heizung fallen die Sätze von 55 auf 20 Prozent, ähnlich wie beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung.
Plagiatsprüfung

Ergebnisse der Plagiatsprüfung

 
23.09.2022 18:46:02
Kein Plagiatsverdacht

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